Liebe Besucher*innen,
die Auszahlung Ihrer Veranstaltungsgutscheine kann ab 01.01.2022 beantragt werden.
Bitte schauen Sie auf Ihren Gutschein von welchem Ticketsystem Sie diesen erhalten haben (Eventim, Ticketmaster oder Reservix).
Zur Beantragung der Rückerstattung wird das Online-Formular des jeweilige Ticketsystem hier ab 01.01.2022 freigeschaltet.
Wir haben eine große Anzahl von Anträgen zu bearbeiten, daher bitten wir Sie um Geduld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team von Highlight Concerts
Gesetzliche Gutschein-Lösung vom 15.05.2020
Am 15.5.2020 stimmte der Bundestag und Bundesrat dem sogenannten Gutschein-Gesetz für den Ticketkauf vor dem 08. März 2020 zu.
Danach ergeben sich folgende Regelungen für Sie:
- Ist das Gastspiel nicht abgesagt, sondern auf einen anderen Termin im gleichen Saal verlegt, bleibt ihr Ticket automatisch für diesen Termin gültig. Sie behalten den gleichen Platz. Sie müssen nichts machen.
- Ist das Gastspiel in einen anderen als den gebuchten Saal verlegt, wird Ihr Ticket an der Abendkasse gegen ein aktuelles Ticket getauscht bei gleicher Preiskategorie ohne Anspruch auf einen bestimmten Platz innerhalb der Preiskategorie.
- Können Sie am verlegten Termin nicht kommen, haben Sie die Möglichkei, Ihr Ticket gegen Rückgabe Ihrer Originaleintrittskarten inkl. Zahlungsbeleg beim zuständigen Ticketportal (CTS, Ticketmaster etc.) gegen einen Gutschein, einzulösen. Der Gutschein gilt für alle zukünftigen Highlight-Concerts Gastspiele soweit der Vorrat reicht und kann beim Ticketportal eingelöst werden.
- Ist ein Gastspiel endgültig abgesagt und nicht verlegt, erhalten Sie gegen Rückgabe Ihrer Originaleintrittskarten inkl. Zahlungsbeleg bei dem zuständigen Ticketportal (CTS, Ticketmaster etc.) einen Gutschein über die gleiche Gesamthöhe. Der Gutschein gilt für alle zukünftigen Highlight-Concerts Gastspiele soweit der Vorrat reicht und kann beim jeweiligen Ticketportal eingelöst werden.
- Besitzen Sie einen Gutschein, finden aber bis zum 31.12.2021 kein geeignetes Gastspiel, erhalten Sie die Rückerstattung.
Ihr Highlight – Concerts Team
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!